Was umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung bzw. Hilfe und was nicht?
Sämtliche Leistungen der Haushaltsführung beziehen sich nur auf die Person des Pflegebedürftigen und seine unmittelbare Lebensumgebung.
Das heißt insbesondere:
- das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
- das Kochen/ Erwärmen der Mahlzeiten
- das Reinigen und Aufräumen der Wohnung - Hierzu gehören z. B. Tisch decken/ abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen, Böden wischen, Staubsaugen, Bett beziehen oder Müll entsorgen
- das Spülen einschl. der Reinigung des Spülbereichs
- das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung - Dies beinhaltet nur die Pflege der Wäsche und Kleidung des täglichen Bedarfs
- das Beheizen einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials innerhalb des Hauses
Nicht dazu gehören z.B.:
- Gartenpflege
- Reinigung des Hausflures im Mehrfamilienhaus
- Putzen des kompletten Hauses, z.B. Kinderzimmer, Keller, Dachböden etc.