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Was umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung bzw. Hilfe und was nicht?

Sämtliche Leistungen der Haus­halts­füh­rung beziehen sich nur auf die Per­son des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und sei­ne unmittelbare Le­bens­um­ge­bung.

Das heißt insbesondere:

  • das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • das Kochen/ Erwärmen der Mahlzeiten
  • das Reinigen und Aufräumen der Wohnung - Hierzu gehören z. B. Tisch decken/ abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen, Böden wischen, Staubsaugen, Bett beziehen oder Müll entsorgen
  • das Spülen einschl. der Reinigung des Spülbereichs
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung - Dies beinhaltet nur die Pflege der Wäsche und Kleidung des täglichen Bedarfs
  • das Beheizen einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials innerhalb des Hauses

Nicht dazu gehören z.B.:

  • Gartenpflege
  • Reinigung des Hausflures im Mehrfamilienhaus
  • Putzen des kompletten Hauses, z.B. Kinderzimmer, Keller, Dachböden etc.
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