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Was sind Kombi-Leistungen?

Sie erhalten im Rahmen des Pflegegrades sowohl Un­ter­stüt­zung durch einen Pflegedienst, als auch durch private oder ehrenamtliche Personen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zu wählen.
Bei Kom­bi­na­ti­ons­leis­tun­gen wer­den zu­nächst die Sach­leis­tungs­kos­ten ermittelt und der ver­blei­ben­de pro­zen­tua­le Sach­leis­tungs­an­spruch als ent­spre­chend pro­zen­tu­al ver­blei­ben­de Geld­leis­tung aus­ge­zahlt. Nehmen Sie für nähere Informationen dazu Kontakt mit uns auf. Gern beraten wir Sie.

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