Was sind Kombi-Leistungen?
Sie erhalten im Rahmen des Pflegegrades sowohl Unterstützung durch einen Pflegedienst, als auch durch private oder ehrenamtliche Personen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zu wählen.
Bei Kombinationsleistungen werden zunächst die Sachleistungskosten ermittelt und der verbleibende prozentuale Sachleistungsanspruch als entsprechend prozentual verbleibende Geldleistung ausgezahlt. Nehmen Sie für nähere Informationen dazu Kontakt mit uns auf. Gern beraten wir Sie.