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Worin unterscheiden sich Grundpflege und ambulante Behandlungspflege?

Im Gegensatz zur Grundpflege werden die Maßnahmen der am­bu­lan­ten Be­hand­lungs­pfle­ge durch Ihren Hausarzt verordnet und bedürfen zur Kos­ten­über­nah­me der Genehmigung der Kran­ken­kas­se.

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